Lob für reduzierten Bargeldsatz in Gemeinschaftsunterkünften
Landsberg begrüßte den im Gesetzentwurf geplanten reduzierten Bargeldsatz für Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften. "Grundsätzlich gilt, dass über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum hinaus keine weiteren Pull-Faktoren für eine Zuwanderung nach Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen werden." Das Bundesarbeitsministerium hatte am 27.03.2019 einen Entwurf an die anderen Ressorts der Bundesregierung geleitet. Er sieht unter anderem vor, dass alleinstehende Asylbewerber, die nicht in einer eigenen Wohnung leben, künftig behandelt werden sollen wie Paare.