Verzerrungen durch unterbliebene Neubewertung in der Kritik
Seit mehr als 20 Jahren werde über die Reform der Grundsteuer gesprochen, geschehen sei bislang allerdings wenig, kritisierten die Verbände. "Das neue Regierungsbündnis muss daher einen entscheidenden Schritt gehen und die Reform politisch auf die Agenda setzen", forderten Helmut Dedy (Deutscher Städtetag), Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Aus ihrer Sicht kann das vom Bundesrat 2017 eingebrachte Modell Grundlage sein. Die Reform solle insgesamt nicht zu einer höheren Belastung der Grundstücks- und Immobilienbesitzer führen. Hintergrund der Kritik an der Grundsteuer sind Verzerrungen durch die seit Jahrzehnten unterbliebene Neubewertung von Grundstücken und Immobilien.
Wert der Gebäude soll angemessen berücksichtigt werden
Bei einer Neuregelung der Grundsteuer müssten alle rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden. Dabei würde neben dem Wert der Grundstücke auch der Wert der Gebäude angemessen berücksichtigt werden. "Das wäre insgesamt gesehen gerecht", sind Dedy, Henneke und Landsberg überzeugt.
Teilweise Umgestaltung zu reiner Bodensteuer gefordert
Eine Initiative unter Beteiligung des Deutschen Mieterbundes fordert die Umgestaltung zu einer reinen Bodensteuer, bei der die Bebauung unberücksichtigt bleibt. Das würde die Grundsteuer für Mehrfamilienhäuser senken und zu einer Mehrbelastung für Einzelhäuser und unbebaute Grundstücke führen, teilten der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, Dirk Löhr von der Hochschule Trier und Ulrich Kriese vom NABU mit.
BFH-Vorlagen und Verfassungsbeschwerden
Am 16.01.2018 befasst sich das BVerfG in Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung mit Vorlagen des Bundesfinanzhofs (Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15) zur Grundsteuer, der die zugrundeliegenden Einheitswerte für verfassungswidrig hält, sowie mit Verfassungsbeschwerden (Az.: 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12). Bis zu einer Entscheidung vergehen in der Regel mehrere Monate.