Mit einem am 24.01.2018 veröffentlichten Leitfaden zu den neuen, ab 25.05.2018 geltenden Datenschutzbestimmungen will die Europäische Kommission die reibungslose Anwendung in der Europäischen Union erleichtern. Ergänzend werde ein Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angeboten, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Zwar schaffe die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordere jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden, so die Kommission.
Mehr Engagement von Mitgliedstaaten gefordert
Bislang hätten nur zwei Mitgliedstaaten die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften rascher erlassen und sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Verordnung im Einklang stehen, fordert die Kommission. Sie sollten außerdem dafür sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten.
Online-Tool soll Unternehmen bei Einhaltung der Vorschriften unterstützen
Die Kommission stelle 1,7 Millionen Euro für die Finanzierung der Datenschutzbehörden und die Schulung von Datenschutz-Fachkräften bereit. Mit weiteren zwei Millionen Euro würden die nationalen Behörden bei ihrer auf Unternehmen und insbesondere KMU zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Es müsse insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Ein Online-Tool soll Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Neuerungen durch Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung soll den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt ermöglichen. Sie werde für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen, betonte die Kommission.
Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2018.
Zum Thema im Internet
Informationen zu den neuen Datenschutzbestimmungen sowie den Leitfaden dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission.
Aus der Datenbank beck-online
Wybitul/Haß/Albrecht, Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach der Datenschutz-Grundverordnung, NJW 2018, 113
Greve, Das neue Bundesdatenschutzgesetz, NVwZ 2017, 737
Gola/Klug, Die Entwicklung des Datenschutzrechts im zweiten Halbjahr 2016, NJW 2017, 604
Johannes, Bundesrat stimmt neuem BDSG zu, ZD-Aktuell 2017, 05626
Schantz, Die Datenschutz-Grundverordnung – Beginn einer neuen Zeitrechnung im Datenschutzrecht, NJW 2016, 1841
Aus dem Nachrichtenarchiv
Datenschutzrechtsnovelle verkündet, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.07.2017, becklink 2007205
Novelle des Datenschutzrechts beschlossen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.04.2017, becklink 2006496
Bundesregierung legt Entwurf zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.03.2017, becklink 2005944