Die hohe Dunkelziffer bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll durch einen Katalog von Maßnahmen reduziert werden. Das forderte am 03.09.2018 die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Nach deren Angaben wurde 2017 in rund 13.000 Fällen Anzeige erstattet. Das seien nach Schätzungen nur rund 20% der tatsächlichen Straftaten in diesem Bereich. Die Kommission spricht sich unter anderem für eine systematische Professionalisierung von Richtern und Staatsanwälten aus, die mit Jugendschutzverfahren befasst sind.
Kommission empfiehlt Spezialisierung wie in Wirtschaftsstrafsachen
Viele Betroffene gingen bisher davon aus, dass ihnen bei Ermittlungs- und Strafverfahren unsensibel begegnet oder nicht geglaubt würde. Sie würden auf eine Anzeige verzichten, weil sie mit einer Einstellung des Verfahrens, einer milden Strafe oder Freispruch rechneten. Die Bearbeitung von Jungendschutzverfahren erfordere eine spezialisierte Fachkompetenz. Die Kommission empfiehlt deshalb regionale Kompetenzzentren, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und -gerichte, wie es etwa bei Wirtschaftsstrafsachen üblich sei.
Redaktion beck-aktuell, 4. September 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, NStZ 2018, 460
BGH, Strafzumessung bei Kindesmissbrauch – Zeitmoment, NJW 2017, 3537
Busch, Strafrechtlicher Schutz gegen Kinderpornographie und Missbrauch, NJW 2015, 977