Kommission: Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch soll verringert werden

Die hohe Dunkelziffer bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll durch einen Katalog von Maßnahmen reduziert werden. Das forderte am 03.09.2018 die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Nach deren Angaben wurde 2017 in rund 13.000 Fällen Anzeige erstattet. Das seien nach Schätzungen nur rund 20% der tatsächlichen Straftaten in diesem Bereich. Die Kommission spricht sich unter anderem für eine systematische Professionalisierung von Richtern und Staatsanwälten aus, die mit Jugendschutzverfahren befasst sind.

Kommission empfiehlt Spezialisierung wie in Wirtschaftsstrafsachen

Viele Betroffene gingen bisher davon aus, dass ihnen bei Ermittlungs- und Strafverfahren unsensibel begegnet oder nicht geglaubt würde. Sie würden auf eine Anzeige verzichten, weil sie mit einer Einstellung des Verfahrens, einer milden Strafe oder Freispruch rechneten. Die Bearbeitung von Jungendschutzverfahren erfordere eine spezialisierte Fachkompetenz. Die Kommission empfiehlt deshalb regionale Kompetenzzentren, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und -gerichte, wie es etwa bei Wirtschaftsstrafsachen üblich sei.

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2018 (dpa).

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