Kommission sieht Kernelemente des dritten Energiepakets bestätigt
Laut Kommission fand das WTO-Panel keine Anhaltspunkte dafür, dass die EU in ihrem dritten Energiepaket russische Pipeline-Transportleistungen, russische Dienstleister oder russisches Erdgas diskriminiere. In Bezug auf die Bestimmungen zur Entflechtung habe das Panel zugunsten der EU entschieden. Gleiches gelte für die Bestimmungen zum Flüssigerdgas (LNG) und zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen. Die Kommission sieht durch die WTO-Entscheidung die Kernelemente des dritten Energiepakets gesichert.
WTO: Kriterium "Diversifizierung der Gasversorgung" diskriminierend
In Bezug auf einige Punkte habe die WTO die EU-Energiepolitik aber auch beanstandet. So sieht die WTO Russland bei der Lieferung von Gas auf den EU-Markt durch das Kriterium "Diversifizierung der Gasversorgung" zur Bestimmung von "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" diskriminiert. Die Kommission wolle die Entscheidung nun im Einzelnen analysieren.