Kommission begrüßt politische Einigung über angemessene Mindestlöhne in der EU

Die Europäische Kommission hat die heute zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne begrüßt. Mit der Richtlinie sollen ein Rahmen für die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne geschaffen, Tarifverhandlungen bei der Lohnfestsetzung gefördert und der wirksame Zugang zum Mindestlohnschutz in der EU verbessert werden.

Kommissionspräsidentin von der Leyen lobt Mindestlohn-Richtlinie

Die politische Einigung muss von den Gesetzgebungsorganen noch förmlich gebilligt werden. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: “Die EU hat ihr Versprechen eingelöst. Die neuen Vorschriften über Mindestlöhne werden die Würde der Arbeit schützen und dafür sorgen, dass Arbeit sich lohnt. Die nationalen Traditionen und die Autonomie der Sozialpartner bleiben dabei voll und ganz gewahrt.“

Governance-Rahmen für gesetzliche Mindestlöhne

Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen müssen nach der im Oktober 2020 von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie einen soliden Governance-Rahmen für die Festlegung und Aktualisierung von Mindestlöhnen schaffen. Dieser Rahmen umfasst klare Kriterien für die Festlegung von Mindestlöhnen (wie Kaufkraft und Lebenshaltungskosten, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der Löhne sowie nationale Produktivität) sowie die Verwendung von Richtwerten für die Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Der Governance-Rahmen muss regelmäßige und rechtzeitige Aktualisierungen der Mindestlöhne, die Einrichtung von Beratungsgremien, an denen sich die Sozialpartner beteiligen, und die Beschränkung der Anwendung von Variationen und Abzügen von gesetzlichen Mindestlöhnen gewährleisten.

Förderung  von Tarifverhandlungen und besserer Mindestlohnschutz

Mit der Richtlinie sollen Tarifverhandlungen in allen Mitgliedstaaten unterstützt werden. Grund dafür ist, dass Länder mit hoher Tarifbindung tendenziell einen niedrigeren Anteil an Geringverdienenden, eine geringere Lohnungleichheit und höhere Löhne aufweisen. Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80% beträgt, müssen einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Daten über die Abdeckung und Angemessenheit des Mindestlohns zu erheben und müssen den Zugang zu Streitbeilegungsverfahren und Rechtsbehelfen sichern. Die Einhaltung und wirksame Durchsetzung der Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung, damit der Mindestlohnschutz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern tatsächlich zugutekommt und ein wettbewerbsorientiertes Umfeld auf der Grundlage von Innovation, Produktivität und der Einhaltung sozialer Standards gefördert wird.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2022.