Kohle und Abfälle sollen künftig CO2-Bepreisung unterliegen

Um die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, ist im Dezember 2019 als Teil des Klimapaketes der damaligen Bundesregierung das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen verkündet worden - zunächst für die Sektoren Wärme und Verkehr. Ab 2023 sollen auch die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Gesetz aufgenommen werden. Dazu hat die Ampelregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Sämtliche fossile Brennstoffemissionen erfassen

Die Aufhebung der bisherigen Brennstoffbeschränkung sichere eine umfassende CO2-Bepreisung aller fossilen Brennstoffemissionen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetze (BEHG), heißt es im Entwurf. "Diese CO2-Bepreisung ist als Querschnittsinstrument erforderlich, da sämtliche fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets sind, das nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung einem jährlich vorgegebenen Reduktionspfad folgen muss", so die Begründung.

Bundesrat will Sonderabfallverbrennung ausnehmen

Die Bepreisung der fossilen Brennstoffemissionen wird laut Entwurf zu einem Anstieg der Kosten der Abfallverbrennung führen. Gleichzeitig erhöhten sich mit einem steigenden CO2-Preisniveau für die preissetzenden Kraftwerke im EU-Emissionshandel auch die Marktpreise von Abfallverbrennungsanlagen, die im unteren einstelligen Prozentbereich produzieren, heißt es im Gesetzentwurf weiter. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat, solche Anlagen auszunehmen, deren Hauptzweck die Verbrennung gefährlicher Abfälle ist. Die Sonderabfallverbrennung diene im Hauptergebnis der Vernichtung des Schadstoffpotenzials in den gefährlichen Abfällen; ein Brennstoffcharakter sei nicht vorhanden und trete gegenüber diesem Hauptzweck völlig zurück, so die Länderkammer.

Gitta Kharraz, 20. September 2022.

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