Neue Vizepräsidentin des BVerfG gewählt
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© Uli Deck / dpa

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung die Hochschullehrerin Doris König mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Ihre Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll am kommenden Montag stattfinden. König wird auch den Vorsitz im Zweiten Senat übernehmen.

BVerfG-Richterin seit 2014

Die Professorin ist seit Juni 2014 Richterin des BVerfG. Zuvor war sie Präsidentin der privaten Bucerius Law School in Hamburg. Die verheiratete Juristin wurde 1957 in Kiel geboren. Dort studierte sie auch Jura und und promovierte im Bereich des internationalen Seerechts. Zudem erhielt sie einen Master of Comparative Law (M.C.L.) an der University of Miami School of Law.

Zuständig für Strafvollzugsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Auslieferungsrecht

Nach drei Jahren als Richterin am Landgericht Hamburg kehrte sie an die Universität in Kiel zurück und habilitierte sich mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Nach Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle und Kiel übernahm sie 2000 einen Lehrstuhl an der Bucerius Law School. Ihre Forschungsschwerpunkte lagen dort im internationalen Seerecht und Umweltrecht, was bei ihrer Berufung an das Bundesverfassungsgericht teilweise kritisiert wurde. Manchen schien diese Spezialisierung zu exotisch für ihr Dezernat Im Zweiten Senat, wo  sie unter anderem für das Strafvollzugsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Auslieferungsrecht zuständig ist. Allerdings spielte ihr Habilitationsthema auch in der Karlsruher Praxis eine wichtige Rolle, etwa Anfang des Jahres in der Entscheidung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht, in der sie gemeinsam mit den Richtern Christine Langenfeld und Ulrich Maidowski der Senatsmehrheit in einem Sondervotum widersprach.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juni 2020.