Kölnerin Gönül Örs darf Türkei weiter nicht verlassen

Die wegen Terrorvorwürfen in der Türkei angeklagte Kölnerin Gönül Örs darf das Land weiter nicht verlassen. Die Ausreisesperre und die polizeiliche Meldepflicht blieben bestehen, entschied ein Gericht im Istanbuler Stadtteil Caglayan am 01.10.2020. Die nächste Verhandlung wurde für den 21.01.2021 angesetzt. Dann werde eine Entscheidung fallen, sagte der Richter.

Haft für Kölner Sängerin Hozan Cane beendet

Im Juni 2020 hatte das Gericht den Hausarrest gegen Örs aufgehoben, aber eine Ausreisesperre mit Meldepflicht verhängt. Gönül Örs ist die Tochter der ebenfalls aufgrund von Terrorvorwürfen angeklagten Sängerin Hozan Cane, die in der Nacht zum 01.10.2020 nach zwei Jahren aus einem Istanbuler Gefängnis entlassen wurde. Das Gericht habe zuvor dem Einspruch der Verteidigung, dass die lange Haftzeit unverhältnismäßig sei, stattgegeben und die Freilassung Canes angeordnet, sagte Canes Anwältin Newroz Akalan.

SPD-Politiker Schwabe: Cane zu Unrecht im Gefängnis

Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, der das Verfahren gegen Cane beobachtet, sagte der dpa: "Hozan Cane war zu Unrecht im Gefängnis. Sie ist eine Sängerin, die sich mit ihrer Kunst politisch engagiert hat. Das ist aber kein Verbrechen."

Erleichtert über Freilassung der Mutter

Örs zeigte sich erleichtert über die Freilassung ihrer Mutter, aber enttäuscht über die Beibehaltung ihrer eigenen Ausreisesperre. "Ich bin also noch drei Monate da", sagte sie. Sie habe gehofft, dass die Entlassung der Mutter ein gutes Zeichen sei.

Vorwurf: Terrorpropaganda für PKK

Örs wird der Anklageschrift zufolge Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK, Freiheitsberaubung unter Gewaltanwendung oder Täuschung und "Entführung oder Beschlagnahmung" von Beförderungsmitteln vorgeworfen. Hintergrund der Anklage war eine Protestaktion im Jahr 2012 auf einem Schiff in Köln. In Deutschland wurde nach Angaben der Anwältin eine Ermittlung gegen Örs in diesem Fall eingestellt. Die türkische Ermittlungsakte stütze sich demnach auf damalige Informationen eines BKA-Kontaktbeamten.

Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2020 (dpa).