Kölner Sängerin in Türkei zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

Ein Gericht im westtürkischen Edirne habe die Kölner Sängerin Hozan Cane in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren wegen Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt. Die PKK gilt in der Türkei, Deutschland und den USA als Terrororganisation. Ihre Anwältin Newroz Akalan kündigte Berufung an.

Ausreise nach mehr als zwei Jahren Haft

Hozan Cane (Künstlername) ist inzwischen zurück in Deutschland und nahm nicht an der Verhandlung teil. Die Anklage stützte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen. Cane war kurz vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden und saß mehr als zwei Jahre im Gefängnis. Danach galt für sie eine Ausreisesperre, die im Juli aufgehoben wurde. Die Sängerin war schon einmal im November 2018 zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, PKK-Mitglied zu sein. Ein Berufungsgericht hob das Urteil wegen Mangels an Beweisen jedoch auf, und der Fall wurde vergangenes Jahr mit dem Vorwurf der PKK-Unterstützung neu aufgerollt. Cane hat kurdische Wurzeln und besitzt nur die deutsche Staatsbürgerschaft.

Merkel: Vorstellungen von Terrorismus unterschiedlich

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei ihrem Abschiedsbesuch bei Präsident Recep Tayyip Erdogan am Samstag betont, sie habe auch die Strafverfolgung deutscher Staatsbürger in der Türkei angesprochen. Merkel merkte dabei an, dass man unterschiedliche Vorstellungen vom Terrorismusbegriff habe.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2021 (dpa).