Kölner Archiv-Einsturz: Prozess muss nicht neu starten

Der Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs muss nicht von Neuem beginnen. Die Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten werde nicht mit dem laufenden Verfahren verbunden, sondern von einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts verhandelt, teilte ein Sprecher am 28.03.2018 mit.

Vorwürfe gegen neuen Beschuldigten erhärteten sich während des laufenden Verfahrens

Bei einer Verbindung der Verfahren hätte der seit Januar laufende Strafprozess komplett wiederholt werden müssen. Dadurch würde sich "eine nicht hinnehmbare Verzögerung" ergeben, erläuterte der Sprecher. Kürzlich hat die Staatsanwaltschaft einen Oberbauleiter als weiteren Beschuldigten angeklagt. Die Vorwürfe gegen ihn hatten sich erst im Zug des laufenden Prozesses erhärtet und beruhen im Wesentlichen auf den Aussagen eines der Angeklagten. Wenn das Gericht das Hauptverfahren gegen den Oberbauleiter eröffnet, gilt auch für ihn die Verjährungsfrist.

Prozess unter Zeitdruck

In dem Prozess sind fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle sollen dazu geführt haben, dass das Archiv am 03.03.2009 zusammenbrach. Zwei Anwohner kamen ums Leben. Der Prozess steht unter Zeitdruck: Wenn bis zum 02.03.2019 kein erstinstanzliches Urteil gesprochen ist, tritt die absolute Verjährung ein und die strafrechtliche Schuldfrage bliebe ungeklärt. Bislang wurden an 18 Verhandlungstagen rund 40 Zeugen gehört.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2018 (dpa).

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