Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben ihre Beratungen zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes noch nicht abgeschlossen. Die geplante Befassung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9526, 18/9909) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde am 30.11.2016 daher vertagt. Vertreter der Koalition zeigten sich zuversichtlich, in der nächsten Sitzungswoche die Ausschussberatung durchführen zu können.
Bessere Klagemöglichkeiten für Umweltverbände geplant
Durch den Gesetzentwurf sollen Umweltverbände künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Dazu sollen unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an europa- und völkerrechtliche Vorgaben angepasst werden. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Gerichtshofes der Europäischen Union geboten, schreibt die Bundesregierung.
Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregeriung (BT-Drs.
18/9526) sowie die Gegenäußerung des Bundesrates (BT-Drs.
18/9909) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Vorbemerkung E V., Rn. 53
Seibert, Verbandsklagen im Umweltrecht, NVwZ 2013, 1040