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Nach monatelangem Ringen haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf ein öffentlich einsehbares Lobbyregister geeinigt. Die Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten, wie beide Seiten am 02.03.2021 bestätigten. Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. In Ministerien sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen, sagte der Abgeordnete Matthias Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, teilte mit: "Mit der Einigung machen wir einen riesigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Dabei wird die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger Bürokratie belastet."
Schwarze Liste soll abschrecken
Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld", sagte Bartke. Der Entwurf könnte demnach noch im März vom Plenum verabschiedet werden.
Ruf nach Register wieder lauter
Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Brouwer, Lobby-Compliance - Wege zu einer besseren und transparenteren Gesetzgebung, CCZ 2019, 2
Gerig, Der rechtliche Rahmen für Lobbyisten,
ZRP 2014, 247
Kubiciel, Politische Korruption: Diskussion in einer Ethikkommission?,
ZRP 2014, 48
Sodan, Lobbyregister als Verfassungsproblem,
LKV 2012, 193
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