Koalitions-Entwurf zu § 219a StGB angenommen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 20.02.2019 den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (BT-Drs. 19/7693) angenommen. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 20.02.2019. Der Abstimmung vorangegangen sei eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisiert und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage gestellt habe.

Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf

Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am 18.02.2019 hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

Linke fordert Streichung des § 219a StGB

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeigte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, § 219a StGB zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die "sehr hart gegeneinander stehen". Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

SPD: Keine Begeisterung über geplante Neuregelung

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man § 219a StGB am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung des § 219a StGB wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Weitere Anträge behandelt

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (BT-Drs. 19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (BT-Drs. 19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (BT-Drs. 19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (BT-Drs. 19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03.04.2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (BT-Drs. 19/4557) wurde vertagt.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2019.