Koalition will rechtswidrige Cum-Ex-Gewinne zurückholen

Die schwarz-rote Koalition will ihre Gangart bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals verschärfen. Veruntreute Milliardengelder sollen länger als bisher möglich zurückgeholt werden können. Dafür soll künftig die Einziehung der rechtswidrig erlangten Gewinne auch in verjährten Fällen möglich sein. Daneben soll die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 12 Jahre verlängert werden.

Koalition forciert Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals

Unionsfraktionsvize Andreas Jung sagte: “Bei der Verfolgung von Cum-Ex-Taten und beim Rückholen der Steuermittel braucht es Konsequenz und Härte.“ Durch Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig erlangtes Vermögen müsse eingezogen werden, zum Jahresende dürften diese schweren Taten nicht verjähren. SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, die Täter dürften die milliardenschweren Erträge ihres Steuerschwindels auf keinen Fall behalten dürfen.

Verjährungsfrist zur Einziehung wird verlängert

Post sagte, Rückforderungen seien bereits erheblich erleichtert worden. Nun sollten in einem zweiten Schritt zügig weitere gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden, die eine noch weitergehende staatliche Einziehung der Cum-Ex-Gewinne ermöglichen und die Verjährungsfristen zusätzlich verlängern. “Die Botschaft ist klar: Steuerbetrug an der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen. Die Täter müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“ Jung sagte: “Wir räumen die rechtlichen Hürden ab, die der Einziehung der Mittel aus verjährten Cum-Ex-Straftaten entgegenstehen und verlängern die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 12 Jahre.“

Notwendige Gesetzesänderung wird vorgezogen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schrieb in einem Brief an die Mitglieder der Regierungsfraktionen, dass eine Gesetzesänderung nötig sei, um die rechtswidrig durch Cum-Ex-Geschäfte erlangte Erträge einzuziehen. Etlichen staatlichen Einziehungsansprüchen könnte nach derzeitiger Rechtslage das Hindernis der Verjährung entgegenstehen. Ursprünglich sei geplant gewesen, die notwendige Gesetzesänderung im Zuge einer ohnehin angedachten Reform der Strafprozessordnung herbeizuführen. Die Reform werde allerdings voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten. “Mit der Einziehung der Cum-Ex-Erträge wollen wir indes keinen Tag länger warten als notwendig.“ Daher sollten notwendige Änderungen aus dem Entwurf zur Reform der Strafprozessordnung herausgelöst und ins Jahressteuergesetz gebracht werden, schlug die Ministerin vor.

Erste Cum-Ex-Strafurteile schon gefallen

Bei der Kölner Staatsanwaltschaft sind die bundesweit mit Abstand meisten Strafverfahren anhängig, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Dienstsitz in Bonn hat - dafür ist die Schwerpunkteinheit aus Köln zuständig. Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es war das erste Mal, dass Cum-Ex als Straftat gewertet wurde. Das letzte Wort hierzu hat der Bundesgerichtshof - wann er entscheidet, ist noch unklar.

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2020 (dpa).