Koalition will 25 Millionen Euro mehr für Parteien

Union und SPD wollen die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von derzeit rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro anheben. Dies sehe ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/2509) der beiden Regierungsfraktionen vor, wie der parlamentarische Pressedienst am 06.06.2018 berichtet hat. Begründet werde die erhebliche Anhebung unter anderem mit höheren Kosten durch die Digitalisierung der Kommunikation und Medien.

Gesamtvolumen staatlicher Mittel an Preisindex gekoppelt

Wie der Pressedienst schreibt, erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, laut Parteiengesetz um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. 2018 steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Inflationsausgleich reicht nicht: Höherer Aufwand durch Digitalisierung der Kommunikation und Medien

Dieser Inflationsausgleich reiche nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.

Höhere Kosten durch neue Anforderungen

Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2018.

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