Koalition setzt weiter auf Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen

Die Bundesregierung hält weiterhin am umstrittenen Instrument der Netzsperren fest, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu erschweren. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Bundesgerichtshof hatte 2015 geurteilt, dass Internetprovider prinzipiell zur Sperrung von Webseiten verpflichtet werden können.

Hohe Hürden für Kläger

Diese Sperrpflicht wurde allerdings eng gefasst und an hohe Hürden für Kläger geknüpft. Außerdem verbietet die Netzneutralitätsverordnung der EU, dass Provider willkürlich Angebote sperren.

Urheber können private Clearingstelle nutzen

Im März wurde mit dem Segen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes eine private Clearingstelle eingerichtet, über die Urheber illegale Netzangebote sperren lassen können. Mit an Bord sind die großen Provider: Telekom, Telefónica, Vodafone, 1&1 und Mobilcom-Debitel. Dazu kommen Urheberrechtsverbände wie die Motion Picture Association MPA, der Bundesverband Musikindustrie, aber auch die Deutsche Fußball Liga, die DFL. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft war nicht vorgesehen.

Neue Einrichtung bereits in der Kritik

Netzsperren, wie sie nun in der Clearingstelle verhängt werden können, sind vor allem aus zwei Gründen umstritten: Zum einen besteht die Gefahr, dass bei den technischen Sperrmaßnahmen auch Angebote blockiert werden, die legal im Netz stehen. Zum anderen sind die Manipulationen an dem Domain Name System (DNS) leicht auszuhebeln.

Zugang zu SUW wird eingedämmt

Die Bundesregierung erklärte nun auf Anfrage der Grünen, DNS-Sperren könnten zu einer Eindämmung des Zugangs zu strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten (SUW) führen. Den Rechteinhabern könne damit das Vorgehen gegen die illegalen Angebote, die meist aus nicht-europäischen Ländern betrieben würden, erleichtert werden. "Selbst wenn DNS-Sperren sich technisch umgehen lassen, schaffen DNS-Sperren eine Hürde zum Zugang zu SUW und sensibilisieren Nutzer im Hinblick auf Verletzungen von Urheberrechten von Rechteinhaberinnen und -inhabern", heißt es in der Antwort.

Nachteile für Informationsfreiheit kritisiert

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, sagte, die Bundesregierung habe die Chance vertan, sich gegen das "höchstproblematische Instrument der Netzsperren" auszusprechen. "Das ist schlecht, denn die Sperren haben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Informationsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer." Seit Jahren wiesen Experten auf die Ineffektivität aufgrund der einfachen Umgehungsmöglichkeit und die hohe Fehler- und Missbrauchsanfälligkeit hin. "Das scheint die GroKo alles nicht zu stören."

Grüne: Lieber löschen statt sperren

Tabea Rößner, Sprecherin der Fraktion für Netzpolitik, betonte, für die Grünen gelte nach wie vor das Grundprinzip "löschen statt sperren". "Der Einsatz von grundrechtssensiblen Instrumenten wie Netzsperren kann nur Ultima Ratio sein und muss grundsätzlich an hohe Voraussetzungen geknüpft werden, die vom demokratisch-legitimierten Gesetzgeber selbst festzulegen sind."

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2021 (dpa).