Reform übersah bestimmte Konstellationen
Vor zwei Jahren hatte die damalige große Koalition beschlossen, Kinderpornografie als Verbrechen einzustufen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft und ohne die Möglichkeit, Verfahren einzustellen. Nun geht es um eine Lösung für geringfügige Fälle – etwa wenn Eltern, Lehrer oder Schüler auf Fälle von Kinderpornografie hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten, oder wenn Jugendliche einander Nacktfotos von sich selbst schicken. Der Parlamentsgeschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der "FAZ", durch diese Fälle werde zu viel Personal gebunden, das dringend für die Verfolgung schwerer Sexualstraftaten benötigt werde. "Staatsanwälte brauchen die Möglichkeit, bei Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen zu können."
Korrektur "dringend erforderlich"
Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram erklärte: "Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können." Auch der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Thomae sieht Handlungsbedarf: "Die Rechtsprechung kommt mit der letzten Reform nicht zu sachgerechten Ergebnissen." Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB), Sven Rebehn, sieht das in der Zeitung genau so: "Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dringend erforderlich."