Koalition plant moderneres Personenbeförderungsrecht

Die Fraktionen von Union und SPD planen Änderungen im Personenbeförderungsrecht. Vorgesehen sind zwei neue Formen des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs. Einmal der sogenannte Linienbedarfsverkehr, zum anderen eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, der sogenannte gebündelte Bedarfsverkehr. Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden.

Steuerungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen

Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf wird am 29.01.2021 in erster Lesung durch den Bundestag beraten.

Effizientere Bedienung schwach ausgelasteter Linien

Plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste besäßen das Potential, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen, schreiben die Fraktionen. Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt. "Hierdurch sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, nachhaltige, benutzerorientierte Mobilitätsangebote in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr anzubieten und beispielsweise bislang schwach ausgelastete Linien effizienter bedienen zu können", heißt es in der Vorlage.

Bündelung von Fahraufträgen entlang ähnlicher Wegstrecken

Um auch außerhalb des ÖPNV eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) sicherzustellen, soll die neue Gelegenheitsverkehrsform des gebündelten Bedarfsverkehrs eingeführt werden. Dieser neuen Verkehrsform werde die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.

Pflicht zu Rückkehr an Betriebssitz nur für auftragslose Mietwagen

Digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr dürfen laut dem Gesetzentwurf ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie sollen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen und grundsätzlich auch keine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz haben. "Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen", schreiben die Koalitionsfraktionen. Festgehalten werden soll an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen zum Betriebssitz. Es solle jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Rückkehrpflicht durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher auszugestalten.

Lockerung der Taxitarifpflicht und Abschaffung der Ortskundeprüfung für Taxifahrer

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wollen Unions- und SPD-Fraktion den zuständigen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit einräumen, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentieren Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen. Gleichzeitig soll die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft und eine Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts eingeführt werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.