Wer sich beim Impfen gegen das Corona-Virus vordrängelt, soll nach dem Willen der Koalition künftig bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen. Das sieht ein auf Drängen der SPD eingebrachter Änderungsantrag für das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage von nationaler Tragweite vor, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 25.02.2021 berichtete.
Verstöße gegen die Impfverordnung künftig Ordnungswidrigkeit
In den vergangenen Wochen waren mehrfach Fälle von Mandatsträgern und anderen bekannt geworden, die sich impfen ließen, obwohl sie nach der vorgesehenen Impfreihenfolge noch nicht an der Reihe waren. Darunter waren Bürgermeister, Landräte, Geistliche, Feuerwehrleute und Polizisten. Solche Verstöße gegen die Impfverordnung sollen dem Bericht zufolge künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, Sanktionen gegen Vordrängler zu prüfen. Er wies damals darauf hin, dass das Infektionsschutzgesetz bereits Sanktionen wie etwa Bußgelder kenne.
Redaktion beck-aktuell, 25. Februar 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Leisner-Egensperger, Impfpriorisierung und Verfassungsrecht, NJW 2021, 202
Aus dem Nachrichtenarchiv
Sachsens Corona-Impfverordnung lässt Ausnahmen bei Priorisierung zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.02.2021, becklink 2018740
Gesundheitsausschuss: Experten mahnen Gesetz für Impfreihenfolge an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.01.2021, becklink 2018553