Koalition legt Gesetzentwurf zur Sicherung der Sozialkassenverfahren vor

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Sicherung der tariflichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgelegt (BT-Drs.:18/12510). Das Gesetz soll eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung schaffen beziehungsweise den effektiven Rechtsschutz verbessern.

Sozialkassenverfahren zugrundeliegende Tarifverträge werden verbindlich angeordnet

Um die tariflichen Sozialkassenverfahren auch außerhalb des Baugewerbes zu sichern, werden die nach § 5 TVG (in der bis zum 15.08.2014 geltenden Fassung) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend ab dem 01.01.2006 mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet. Zu Stärkung des effektiven Rechtsschutzes der Sozialkassen als gemeinsamer Einrichtung der Tarifvertragsparteien wird es den Gerichten für Arbeitssachen ermöglicht, in Verfahren über Leistungsansprüche auf deren Antrag die Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG mit der Anordnung einer vorläufigen Leistungspflicht zu verbinden.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2017.

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