Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ab Mitte 2019 nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Die beiden Koalitionsfraktionen haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze" (BT-Drs. 19/9228) vorgelegt, der am 11.04.2019 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Verweis auf Bundesverfassungsgericht
In der Vorlage verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die genannten Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat (BeckRS 2019, 1818).
Gesetz soll im Juli 2019 in Kraft treten
Der Gesetzentwurf, mit dem diese Ausschlüsse im Bundes- und im Europawahlgesetz beendet werden sollen, soll am 01.07.2019 in Kraft treten. Mit ihm sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden.
Redaktion beck-aktuell, 11. April 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs.
19/9228) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter verfassungswidrig, BeckRS 2019, 1818
Lang, Inklusives Wahlrecht - ein Update, ZRP 2018, 19
Uerpmann-Wittzack, Der Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Betreuung auf dem Prüfstand des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, DÖV 2016, 608
Schulte, Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht, ZRP 2012, 16
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG: Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftätern verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.02.2019,
becklink 2012306