Grenzwert-Überschreitungen sollen publik zu machen sein
Ergänzt werden soll auch, dass außer Grenzwert-Überschreitungen auch Nachweise verbotener oder nicht zugelassener Stoffe publik zu machen sind. Zugleich soll dies nicht für Verstöße gegen Bau-Anforderungen oder Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten gelten, wenn sie nicht zu besonders nachteiligen Folgen für Verbraucher führen oder keine große Zahl von Verbrauchern betreffen.
Informationen nach sechs Monaten zu löschen
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der eine Frist von sechs Monaten vorsieht, nach der Informationen gelöscht werden müssen. Dies soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BeckRS 2018, 7272) nachkommen, das Veröffentlichungen mit Namen von Produkt und Hersteller gestattete, aber eine Regelung zur Dauer verlangte. Ämter müssen über erhebliche Verstöße gegen Grenzwerte oder Hygienevorgaben informieren.
Information auch über Beseitigung des Mangels geplant
Künftig sollen die Behörden nach den Änderungsplänen von Union und SPD ebenfalls "unverzüglich" publik machen, wenn der Mangel beseitigt worden ist. Der Bundestag solle außerdem die Regierung auffordern, gemeinsam mit den Ländern schnell einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen.
Gastgewerbe warnt vor unkontrollierbarer Informationsverbreitung im Internet
Verbraucherschützer hatten eine deutlich längere Veröffentlichung als für sechs Monate verlangt. Das Gastgewerbe warnte dagegen vor einer unkontrollierbaren Informationsverbreitung im Internet und forderte eine Frist von maximal einem Monat, um Risiken zu senken.