Zweite Gebotskomponente für Ausschreibungen strittig
Umstritten war, unter welchen finanziellen Bedingungen Ausschreibungen stattfinden sollen. Unternehmen hatten befürchtet, dass die Pläne von Altmaier zu größerem Kostendruck führen werden. Damit werde es unrealistischer würde, dass Windparks überhaupt entstehen. Streitpunkt war eine zweite Gebotskomponente bei Ausschreibungen - die nun aber wegfallen soll. Eigentlich wollte das Wirtschaftsministerium das bisherige System der Ausschreibungen verändern. Hintergrund ist die Frage, was passiert, wenn mehrere Betreiber 0-Cent-Gebote abgeben - und damit auf eine staatlich garantierte Vergütung für die Einspeisung des Stroms ins Netz verzichten. Das Wirtschaftsministerium befürchtete, dass bei solchen Geboten die Gefahr steigt, dass Projekte gar nicht realisiert werden, weil die Bieter sich finanziell überschätzen. Deswegen sollte eine sogenannte zweite Gebotskomponente eingeführt werden. Bieter sollten einen Betrag nennen, den sie für einen Zuschlag zahlen würden.
Branche wehrt sich gegen "Eintrittsgeld"
Dies war in der Branche aber auf heftige Kritik gestoßen, es war von einem "Eintrittsgeld" die Rede. In einer Stellungnahme des Herstellers Siemens Gamesa etwa hieß es, Offshore-Windprojekte hätten sehr hohe Investitionskosten zu Beginn eines Projektes und benötigten daher möglichst klare Perspektiven zur Refinanzierung. Null-Cent-Gebote in Kombination mit einer zweiten Gebotsrunde könnten diese nicht bieten, stattdessen würden die Finanzierungskosten für die Betreiber steigen. "Der Kostendruck auf die gesamte Branche nimmt zu und gefährdet die Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten.“ Kommt es nun zu mehreren Geboten über Null Cent, soll es ein Losverfahren geben.
Offshore-Windparks ein Baustein für mehr Ökostrom
Bei der Stiftung Offshore-Windenergie hieß es am 02.11.2020, wichtig sei, dass nun sichere Refinanzierungsbedingungen für die zukünftigen Ausschreibungen festgelegt werden sollten. Offshore-Windparks seien durch hohe Investitionssummen geprägt. Daher müssten die Projekte wirtschaftlich kalkuliert werden können. In Windparks auf See produzierter Strom spielt eine Schlüsselrolle im Konzept der Bundesregierung für mehr Ökostrom - und um Klimaschutzziele zu schaffen. Die bisherige Zielmarke von 15 Gigawatt soll bis 2030 auf 20 Gigawatt Leistung angehoben werden, bis 2040 auf 40 Gigawatt. Ende 2019 waren knapp 1.500 Windräder mit einer Gesamtkapazität von 7,5 Gigawatt auf der deutschen Nord- und Ostsee installiert.
"Turbo" für Ausbau der Windenergie
Der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff, sagte, mit der Einigung würden die Weichen für einen schnelleren Ausbau der Windkraft auf See bis zum Jahr 2040 gestellt. "Die Windenergie auf See wird in den kommenden Jahren die günstigste erneuerbare Stromerzeugungsform sein, deshalb sind höhere Ziele auf See absolut geboten.“ Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, sagte, es solle nun der "Turbo“ beim Ausbau der Windenergie gezündet werden. "Offshore wird damit zur tragenden Säule der Energiewende.“
Evaluierungsklausel beschlossen
Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf eine Evaluierungsklausel. Danach soll 2022 überprüft werden, ob es Anpassungsbedarf gibt. Die Gesetzesänderungen sollen am 05.11.2020 vom Bundestag verabschiedet werden.