Koalition einigt sich auf Parlamentskontrolle für geplante Bundesautobahngesellschaft

Die geplante Bundesautobahngesellschaft soll unter weitgehender Kontrolle des Parlaments stehen. Auf entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung haben sich die Haushaltspolitiker von Union und SPD nach Angaben aus der Koalition geeinigt. Damit könne die Gesellschaft nicht - wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant - weitgehend unabhängig agieren, hieß es am 04.05.2017. Zuvor hatte das “Handelsblatt“ über die Gespräche berichtet.

Autobahnen und Gesellschaft sollen in Bundeseigentum bleiben

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:18/11131) ist Teil der Reform der Bund-Länder-Finanzen. Die Infrastrukturgesellschaft des Bundes soll von 2021 an als GmbH Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln. Mit einer Änderung des Grundgesetzes sollen Verwaltung, Bau und Betrieb von Autobahnen und anderen Bundesfernstraßen an den Bund übergehen. Derzeit sind die Länder zuständig. Eine Privatisierung ist nach der jetzt ausgehandelten Version ausgeschlossen. Festgeschrieben werden soll im Grundgesetz, dass Autobahnen und Gesellschaft in unveräußerlichem Bundeseigentum bleiben.

Finanzierung ausschließlich über den Bundeshaushalt

Vorgesehen ist laut “Handelsblatt“ nun, dass es unterhalb der Dachgesellschaft bis zu neun regionale Organisationseinheiten geben soll, die jeweils mindestens 1.000 Kilometer Autobahn betreuen. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft werde ebenso ausgeschlossen wie eigene Einnahmequellen und private Beteiligungen. Die Finanzierung solle ausschließlich über den Bundeshaushalt erfolgen. Private Kredite seien ausgeschlossen. Aufträge an Private seien aber weiter möglich. Öffentlich-Private Partnerschaften, sogenannte ÖPP-Projekte, sollen nur noch begrenzt möglich sein. Der Bundestag soll das Gesetz am 19.05.2017 beschließen, der Bundesrat im Juni.

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2017 (dpa).

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