Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug an Ladenkassen

Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen wird bald wirksamer bekämpft werden. Union und SPD verständigten sich nach langem Streit auf einen Gesetzentwurf, der helfen soll Mogeleien im Bargeldverkehr einzudämmen. Dafür sollen elektronische Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden. Die Gesetzespläne werden voraussichtlich am 15.12.2016 im Bundestag beschlossen und eventuell noch einen Tag danach im Bundesrat beraten.

Staat verliert hohe Summen durch Mogel-Kassen

Der Bundesrechnungshof mahnt seit Langem Maßnahmen gegen Mogelkassen an. Der Staat verliert hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummel-Software oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Den von der Steuergewerkschaft und einigen Ländern bezifferten Schaden von jährlich zehn Milliarden Euro hält das Bundesfinanzministerium allerdings für viel zu hoch.

Anschaffung elektronischer Kasse kein Muss

Mit dem Gesetz sollen keine neuen Straftatbestände eingeführt werden, sondern Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder. Nach dem Kompromiss der Koalition wird es keine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse geben. Die Ausgabe von Quittungen soll zur Regel werden, es soll eine allgemeine Einzelaufzeichnungspflicht geben. Aber: “Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung (...) besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht“, heißt es im Änderungsantrag.

Regelmäßig Belegausgabepflicht und Kassen-Nachschau für elektronische Kassen

Eine Belegausgabepflicht soll bei elektronischen Kassen von 2020 an gelten. Für offene Handkassen soll diese Pflicht nicht gelten. Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten sind daher nicht betroffen. Bei “Unverhältnismäßigkeit“ greift eine Ausnahme, die - anders als bei der Einzelaufzeichnung - beim Finanzamt beantragt werden muss. “Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden (...) aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht (...) befreien“, heißt es in dem Änderungsantrag. Finanzämtern soll es zudem von 2018 an möglich sein, unangemeldet Kassen zu prüfen. Die “Kassen-Nachschau“ kommt also zwei Jahre früher als geplant.

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2016 (dpa).

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