Koalition einigt sich auf Details der Homeoffice-Pauschale

Union und SPD haben sich auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Homeoffice-Pauschale geeinigt. Das teilte am 03.12.2020 ein Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag mit. Damit unterstütze die Koalition die Ausstattung für das Arbeiten von zuhause, unabhängig vom Nachweis eines separaten Arbeitszimmers. Die Pauschale soll demnach 600 Euro pro Jahr betragen. Die SPD hatte vor wenigen Tagen noch von 500 Euro gesprochen.

Einrechnung in Werbungskostenpauschale geplant

Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen (sogenannte Werbungskosten). Damit sinkt die Steuerlast. Wer so hohe Werbungskosten im Jahr hat, sodass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies einzeln nachweisen.

Berücksichtigung der Kosten für Strom und Internet

Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus." SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen. Zuvor hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.

Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2020 (dpa).