Koalition einigt sich auf Änderungen im Asylpaket

Union und SPD haben sich nach Informationen aus Koalitionskreisen auf Änderungen an mehreren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu Migration und Asyl geeinigt. Medienberichten zufolge soll es für die “Beschäftigungsduldung“ eine Stichtagsregelung geben. Ausreisepflichtige Ausländer können leichter in Gewahrsam genommen werden.

Verlängerung für Beschäftigungsduldung und erleichterte Abschiebehaft

Die sogenannte Beschäftigungsduldung für Ausländer, die durch Arbeit dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind, soll länger laufen: bis Ende 2023. Von dieser Regelung soll aber nur profitieren können, wer vor August 2018 eingereist ist. Auf Betreiben der Union soll es leichter werden, ausreisepflichtige Ausländer in Gewahrsam zu nehmen. Und zwar schon dann, wenn sie die von der Ausländerbehörde für ihre Ausreise gesetzte Frist um mehr als einen Monat überschritten haben.

Mehr Schulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten

Auf Drängen der SPD sollen mehr Schulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten als ursprünglich vorgesehen zur Suche eines Ausbildungsplatzes für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen. Der Entwurf der Bundesregierung sah diese Möglichkeit eigentlich nur für Absolventen deutscher Auslandsschulen vor und für junge Menschen, deren Schulabschluss mit einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt ist. Dieser Kreis wird jetzt deutlich erweitert. Gute Deutsch-Kenntnisse bleiben aber weiterhin Voraussetzung.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2019 (dpa).

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