Rechtspolitiker der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Bundestag haben sich auf ein umfassendes Gesetzespaket mit Strafverschärfungen unter anderem für Stalking und ungewollte Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten geeinigt. Betroffene sollen vor unerwünschten Annäherungsversuchen künftig besser geschützt werden. Dazu werden die hohen Voraussetzungen für die Anwendung des Straftatbestandes Stalking gesenkt und der Strafrahmen verschärft.
Geheime Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten künftig strafbar
Dies sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, am 16.06.2021 gegenüber Medienvertretern in Berlin. Dem Gesetzesvorhaben zufolge sollen auch Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten strafbar werden. “Es landen immer wieder Aufnahmen von intimen Körperbereichen, die an öffentlich zugänglichen Orten wie Stränden oder Saunen gemacht wurden, auf pornografischen Internetseiten“, erklärte Fechner. Wer an solchen Orten absichtlich oder wissentlich Nacktaufnahmen herstellt, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Das gilt auch für denjenigen, der wissentlich solche unbefugt erstellten Fotos verbreitet.
Redaktion beck-aktuell, 17. Juni 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beukelmann, Effektivere Bekämpfung von Stalking, NJW-Spezial 2021, 154
Bonnin/Berndt, Rechtsdogmatische Überlegungen zum Phänomen des Upskirting - zugleich eine kritische Betrachtung aktueller Entwicklungen, NJOZ 2020, 129
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