Streit um Entschädigungen beigelegt
Der Hauptkritikpunkt der Wirtschaft war, dass nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung Steinkohlekraftwerke ab dem Jahr 2027 entschädigungslos abgeschaltet werden sollten. Dies hatten vor allem Betreiber jüngerer Steinkohlekraftwerke kritisiert, weil sie erst vor Kurzem hohe Investitionen hatten. Bis 2026 sollen sich Steinkohle-Betreiber darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Die Einigung der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bei Evaluierungen zum Kohleausstieg in den Jahren 2022, 2026 und 2029 auch geprüft werden soll, ob für Steinkohleanlagen, die seit 2010 in Betrieb sind, eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist.
Härtefallregelung für junge Steinkohleanlagen
Zudem soll eine Härtefallregelung für junge Steinkohleanlagen gelten, die bis zu den Zeitpunkten der Evaluierungen weder eine Entschädigung im Wege der Ausschreibung erhalten haben noch Förderprogramme zur Umrüstung nutzen konnten. Vorgesehen sind dann laut Papier eine EU-beihilferechtskonforme Entschädigung oder "wirkungsgleiche Maßnahmen", wie es heißt. "Mit einem neuen Programm für erneuerbare Wärme und einem Umrüstprogramm für hocheffiziente Kraftwerke setzen wir neue Anreize für den Wechsel von Kohle hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Technologien", erklärten der wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, sowie Bernd Westphal, Sprecher der Ausschussarbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der SPD-Fraktion.Kraft-Wärme-Kopplung wird gefördert
Insbesondere jüngere Kraftwerke sollten damit eine Perspektive für die zukünftige Energieversorgung bekommen, etwa zum Einsatz von Wasserstoff oder Biomasse. Die Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollen mit einem sogenannten Kohleersatzbonus deutlich verbessert werden. Bei der KWK sind die Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage gekoppelt.
Zukunftsperspektive für betroffene Regionen und Beschäftigte
Damit können nun zentrale Gesetze zum Kohleausstieg am 03.07.2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und damit wie geplant noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Konkret geht es um ein Gesetz mit einem konkreten Fahrplan zum Kohleausstieg bis spätestens 2038 sowie um ein Gesetz zur Strukturstärkung. Pfeiffer und Westphal sprachen von einer verlässlichen Zukunftsperspektive für betroffene Regionen und Beschäftigte.
Bundeshilfen von 40 Milliarden Euro
Vorgesehen sind Hilfen des Bundes von insgesamt 40 Milliarden Euro, die den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg beim Umbau ihrer Wirtschaft helfen sollen. Das Gesetz zur Strukturstärkung ist ans Gesetz zum Kohleausstieg gekoppelt. Vor allem die Regierungschefs der ostdeutschen Kohleländer hatten die Koalition deswegen zu Tempo aufgefordert. Für Braunkohle-Konzerne sind für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Milliarden-Entschädigungen geplant.
Ausstieg aus Kohleverstromung bis spätestens 2038
Vor anderthalb Jahren hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission mit Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften sowie von Wissenschaft und Umweltverbänden einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Konzept umzusetzen.