Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Behindertenrechts beschlossen. Die 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland sollen durch das Bundesteilhabegesetz künftig selbstbestimmter leben können. Union und SPD stimmten dem Gesetz am 01.12.2016 zu. Die Linken votierten dagegen, die Grünen enthielten sich. In der gleichen Konstellation wurde auch das Pflegestärkungsgesetz beschlossen.
Vorwurf der Opposition: Regierung spart an Behinderten
Bezieher von Eingliederungshilfe sollen nach den neuen Regeln mehr Vermögen ansparen können. Der Schritt aus speziellen Werkstätten hinaus auf den normalen Arbeitsmarkt soll für Behinderte leichter werden. Die Opposition warf der Regierung vor, an Behinderten zu sparen. Der Bundesrat muss den neuen Regelungen noch zustimmen.
Pflegestärkungsgesetz ebenfalls beschlossen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig besser über die Möglichkeiten bei der Pflege beraten werden. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das die Koalition ebenfalls am 01.12.2016 im Bundestag beschloss. Betrügern in der ambulanten Pflege soll es schwerer gemacht werden: Gegen Abrechnungsbetrug soll die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht erhalten. Nach jüngsten Todesfällen im Zuge von Heilpraktiker-Behandlungen wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geschaffen. Die Linken und die Grünen stimmten gegen das Gesetz.
Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Pauken, Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Eine erste Bestandsaufnahme, ArbRAktuell 2016, 494
Braune, Bundesteilhabegesetz – Von der Fürsorge zur Teilhabe, BWGZ 2015, 823
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