Klöckner legt Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes vor

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vorgelegt. Dies teilte ihr Ministerium am 27.07.2020 mit. Das Gesetz soll unter anderem einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen, die Jägerprüfungsordnung vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt verringern.

Einheitliche Regelungen für Jäger- und Falknerausbildung

Der Entwurf enthält insbesondere bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Die Anforderungen im Einzelnen an eine tierschutzgerechte und zuverlässige Tötungswirkung und die Kontrolle des Bleiminimierungsgebots sollen dabei in einer Rechtsverordnung festlegt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf bundeseinheitliche Vorgaben für die Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vor, wobei höhere und umfassendere Anforderungen gestellt würden. Zudem solle bei der Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd ein Schießübungsnachweis erforderlich sein.

Abschaffung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild – Erweiterung der Hegeziele

Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur Thematik "Wald und Wild". Behördliche Abschusspläne für Rehwild sollen danach abgeschafft werden. Stattdessen setzt der Entwurf auf mehr Eigenverantwortlichkeit bei den Verantwortlichen vor Ort. Diese sollen sich künftig über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild im Jagdpachtvertrag verständigen und diesen dann der Behörde zur Genehmigung vorlegen. Einigten sie sich nicht oder bleibe die Einigung hinter dem notwendigen Mindestabschuss zurück, solle die Jagdbehörde die Mindestabschussquote festlegen. Soweit erforderlich, solle der Mindestabschuss auf Verbissgutachten gestützt werden. Werde der Mindestabschuss nicht erreicht, solle die zuständige Behörde anordnen, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildbestand verringern muss. Zudem soll als weiteres Ziel der Hege "eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen" festgeschrieben werden.

Weitere Änderungen

Ferner enthält der Entwurf noch folgende Änderungen: Das Verbot von Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild soll aufgehoben werden, insbesondere als Prävention zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und zur tierschutzgerechteren Jagd auf Schwarzwild bei Nacht. Kauf und Verkauf von Tellereisen, der Besitz von fangbereiten Fallen für Greifvögel (Ausnahme: Falkner und Wissenschaft) sowie die Jagdausübung an Wildquerungshilfen (Ausnahme: Bewegungsjagden) sollen verboten werden. Bei der Festlegung von Jagdzeiten soll es ergänzende Regelungen geben. Schließlich soll die Jagdhaftpflichtversicherung sowie der Bußgeld-Rahmen angehoben werden.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2020.