Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor
Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten. Nach § 8 KSG sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Da gerade innerhalb der Bundesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt wird, ist geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das Gesamtprogramm zu integrieren.
Sofortprogramm sieht Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor
Das Sofortprogramm sieht eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Danach sollen neue Heizungen ab 01.01.2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Auf EU-Ebene wird der Vorschlag der EU-Kommission vom 15.12.2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie unterstützt. Flankierend wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingesetzt. Weitergeführt werden soll auch das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand ab 2045.
Initiative öffentliche Gebäude
Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der "Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes" erreicht werden. Mit dem BMWSB-Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sollen künftig kommunale Einrichtungen in diesen Bereichen im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden.
Bundesförderung für effizientere und moderne Wärmeversorgung
Mit dem Förderprogramm Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich des BMWSB sollen Vorhaben gefördert werden, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben. Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75% an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Mit einem Aufbauprogramm Wärmepumpe soll dieses effiziente Heizungssystem vorangetrieben werden. Bestehende Heizungssysteme sollen optimiert werden. Durch das Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben.
Deutliche Senkung des Treibhausgasausstoßes im Gebäudesektor erwartet
Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich betrug 2021 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Ziel laut BKG: 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. BKG) sinken. Die Emissionslücke zwischen 2022 und 2030 beträgt etwa 152 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (aufsummierte jährliche Werte laut Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm). Mit dem Sofortprogramm lässt sich laut BMWK und BMWSB der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zwischen 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente absenken und die bestehende Emissionslücke schließen.