Klimaschutz: Junge Kläger ziehen vor EGMR

Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wollen neun Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehr Tempo beim Klimaschutz in Deutschland erstreiten. Damit solle ein Beitrag dazu geleistet werden, "die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Menschen und aller künftiger Generationen zu erhalten", teilte die DUH am Dienstag in Berlin mit.

Erste Klimaklage vor dem BVerfG erfolgreich

Laut Umwelthilfe handelt es sich um die gleiche Gruppe junger Menschen, die bereits im vergangenen Jahr mit ihrer Unterstützung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. In der Folge musste die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz anpassen. Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist. Handele die Politik heute zu zögerlich, gehe das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Die Bundesregierung reagierte und passte ihr Klimagesetz an.

Zweite Klimaklage in Karlsruhe gescheitert

Aus Sicht der Kläger und der DUH ist die Überarbeitung jedoch unzureichend. Sie genüge nach wie vor nicht, um das für Deutschland zur Verfügung stehende CO2-Restbudget und damit das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten. Mit der zweiten Klage, die im Januar dieses Jahres eingereicht wurde, wollten sie Maßnahmen wie Tempolimits und eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude erzwingen. Eine deshalb angestrengte neue Klimaklage der jungen Menschen in Karlsruhe war Ende Mai nach wenigen Monaten ohne nähere Prüfung gescheitert. Fridays-for-Future-Aktivist und Beschwerdeführer Linus Steinmetz aus Niedersachsen sagte zur Begründung der Klage: "Bereits 2030 droht unser Treibhausgas-Budget in Deutschland aufgebraucht zu sein. Dann müssten eigentlich alle CO2- und Methan-Quellen abgeschaltet werden - oder ein lebenswertes Leben wäre nicht mehr möglich." Deshalb ziehe man nun vor den Menschenrechtsgerichtshof.

Gitta Kharraz, 18. Oktober 2022 (dpa).