Jurastudenten in Baden-Württemberg müssen Examensklausur wiederholen

In Baden-Württemberg müssen Jurastudenten ihre am 04.03.2021 geschriebene Strafrechtsklausur im Ersten Staatsexamen wiederholen, weil der Sachverhalt möglicherweise vor dem Klausurtermin durchgesickert war. Das Landesjustizprüfungsamt hält es zur Wahrung der Chancengleichheit für erforderlich, für alle Prüflinge eine Nachklausur anzuordnen.

Klausurtext aus Versehen in anderem Prüfungstermin ausgeteilt

Das Landesjustizamt spricht in einem Schreiben von "Unregelmäßigkeiten" in einem Prüfungsraum. Wie einer Petition gegen die Anordnung der Klausur zu entnehmen ist, war der Klausurtext wohl aus Versehen bereits drei Tage vor dem Prüfungstermin in einem anderen Klausurtermin ausgeteilt und nach Bemerken des Fehlers wieder eingesammelt worden. Zwar sei die Verteilung verdeckt erfolgt und die Aufgabenzettel seien noch nicht aufgedeckt gewesen, allerdings habe bei der auf das Einsammeln der Zettel folgenden Zählung wohl ein Exemplar gefehlt.

Zwei Petitionen gegen Nachklausur

Prüflinge gehen gegen die Anordnung der Nachklausur mit zwei Petitionen vor. Die Forderungen gehen auf eine Überprüfung der Anordnung beziehungsweise eine Beschränkung der Nachklausur auf die Prüflinge, die den Klausurtext kannten. Dabei sollen die Prüflinge an Eides statt versichern können, dass sie den Text nicht kannten. Die Petenten halten es für nicht nachvollziehbar, dass die "Unregelmäßigkeit" nicht sofort gemeldet und im Prüfungstermin dann eine Ersatzklausur gestellt worden ist.

Prüfungsamt bedauert, sieht aber keine anderen Optionen

Das für die Prüfungen zuständige Justizprüfungsamt des Justizministeriums Baden-Württemberg bedauerte in einem Schreiben vom 15.03.2021 an alle Prüflinge, so vorgehen zu müssen, sah aber keine anderen Optionen. Es sei davon auszugehen, dass "einem nicht mehr eingrenzbaren Kreis von Prüflingen zumindest Teile der Aufsichtsarbeit Nr. 6 bereits drei Tage vor dem Prüfungstag bekannt wurden". Zwar sei es nur in einem Prüfungsraum zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass Informationen über den Inhalt der Klausur auch außerhalb des betroffenen Prüfungsraums und des Prüfungsorts gestreut wurden. Damit sei die Chancengleichheit aller Prüflinge in einem so hohen Maße beeinträchtigt, dass "wir uns leider gezwungen sehen, landesweit eine Nachklausur im Strafrecht für alle Prüflinge anzuordnen, die zwingend von allen Prüflingen zu absolvieren ist."

Neuer Termin: Mitte April

Ein genauer Termin für die Nachklausur stehe noch nicht fest, so das Prüfungsamt weiter. Er werde aber vermutlich Mitte April liegen. Der genaue Termin, der Ort der Prüfung, der auch vom bisherigen Ort abweichen könne, und die dann gültigen Hygienemaßnahmen würden so schnell wie möglich mitgeteilt.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2021.