Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Gemeinde Metelen und Wettringen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei frei von Abwägungsfehlern, so das Gericht. Die Gemeinde und der im Außenbereich in der Nähe der geplanten Leitung wohnende Kläger seien mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchgedrungen.
Entscheidung gegen Erdkabeltrasse nicht zu beanstanden
Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmige - so das BVerwG - die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Asbeck - Haddorfer See. Die Leitung sei rund 33,5 km lang und gehöre zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein. Der Planfeststellungsbeschluss habe sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern gegen eine großräumigere östliche Umgehung des Siedlungsbereichs von Metelen oder eine Erdkabelvariante entschieden. Der Kläger, der in Wettringen Landwirtschaft mit Direktvermarktung ab Hof betreibe, könne nicht verlangen, dass im Bereich seiner Grundstücke auf eine Parallelführung der geplanten mit einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung verzichtet wird und beide Leitungen gemeinsam auf den neu zu errichtenden Masten geführt werden.
BVerwG, Urteil vom 10.11.2022 - 4 A 15.20
Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022.
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Schieferdecker, Mitnahme von Hochspannungsleitungen beim Ausbau des Übertragungsnetzes, NVwZ 2022, 1176
BVerwG, Gemeindeklage gegen Planfeststellung für Höchstspannungsfreileitung (ergänzendes Verfahren), BeckRS 2021, 41134
BVerwG, Rechtswidriger Planfeststellungsbeschluss für Errichtung und Betrieb von Höchstspannungsfreileitungen, NVwZ 2018, 1322 (m. Anm. Kment)
BVerwG, Alternativenprüfung bei der Planung von Höchstspannungsfreileitungen, BeckRS 2017, 105013
BVerwG, Errichtung und Betrieb einer 380-kV Höchstspannungs-Freileitung - Uckermarkleitung, NVwZ 2016, 844
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Klagen gegen Höchstspannungsleitung südwestlich von Köln erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.,07.2022, becklink 2023969