Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung am Niederrhein erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Gemeinde Metelen und Wettringen abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss sei frei von Abwägungsfehlern, so das Gericht. Die Gemeinde und der im Außenbereich in der Nähe der geplanten Leitung wohnende Kläger seien mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchgedrungen.

Entscheidung gegen Erdkabeltrasse nicht zu beanstanden

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmige - so das BVerwG - die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Asbeck - Haddorfer See. Die Leitung sei rund 33,5 km lang und gehöre zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein. Der Planfeststellungsbeschluss habe sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern gegen eine großräumigere östliche Umgehung des Siedlungsbereichs von Metelen oder eine Erdkabelvariante entschieden. Der Kläger, der in Wettringen Landwirtschaft mit Direktvermarktung ab Hof betreibe, könne nicht verlangen, dass im Bereich seiner Grundstücke auf eine Parallelführung der geplanten mit einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung verzichtet wird und beide Leitungen gemeinsam auf den neu zu errichtenden Masten geführt werden.

BVerwG, Urteil vom 10.11.2022 - 4 A 15.20

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2022.