Der Bundestag macht gegen sogenannte Impfmuffel mobil:
Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes sollen Kitas künftig Eltern beim Gesundheitsamt melden müssen, wenn diese keine Impfberatung beim Haus- oder Kinderarzt nachweisen können. Der Nachweis einer Impfberatung ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang ist es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern bei den Behörden melden. Die in der Nacht zum 02.06.2017 vom Bundestag beschlossene Verschärfung muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.
Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro droht
Wer sich einer Impfberatung hartnäckig verweigert, muss bereits heute mit einer Geldbuße von 2.500 Euro rechnen. Die neue Meldepflicht soll das Gesundheitsamt besser als bisher in die Lage versetzen, Eltern zu einer Beratung zu laden – unabhängig davon, ob es sich um überzeugte Impfgegner handelt oder ob sie die Impfung des Kindes einfach vergessen haben.
Bundesregierung lehnt Impfplicht ab
Erst am vorvergangenen Wochenende war in Essen eine 37 Jahre alte Frau an Masern gestorben. Die Zahl der Masern-Fälle in Deutschland schwankt stark: Im vergangenen Jahr gab es 325 Erkrankungen, im Jahr
2015 waren es fast 2500. Eine Impfplicht, wie sie gerade in Italien eingeführt wurde, lehnt die Bundesregierung trotzdem ab.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10938) und die dazugehörige Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 18/12604) finden Sie auf der Seite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Zuck, Gesetzlicher Masern-Impfzwang, ZRP 2017, 118
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH, Schutzimpfung des Kindes befürwortender Elternteil erhält Alleinentscheidungsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.05.2017, becklink 2006739