Pell derzeit beurlaubt
Damit ist Pell nun der höchstrangige Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wird. Als Finanzchef war der Australier praktisch die Nummer drei des Vatikans. Pell gehörte auch zu den engsten Beratern von Papst Franziskus. Wegen der Vorwürfe hatte er sich im Sommer 2017 beurlauben lassen. Seither lebt er wieder in seiner Heimat Australien. Einen Nachfolger hat der Papst noch nicht ernannt.
Verteidigung legte Berufung ein
Die Entscheidung des Gerichts gegen den Kurienkardinal erging bereits im Dezember 2018, wurde bislang aber unter Verschluss gehalten. Die Nachrichtensperre ist jetzt aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, in einem weiteren Prozess andere Vorwürfe zu verfolgen, die noch weiter zurückliegen. Pell ist gegen Kaution weiterhin auf freiem Fuß. Die Verteidigung hat bereits Berufung eingelegt. Sein Anwalt Paul Galbally erklärte: “Kardinal Pell hat immer seine Unschuld beteuert. Das macht er auch weiterhin.“ Darüber hinaus werde sein Mandant keine weiteren Erklärungen abgeben. Auch der Vatikan will auf das Urteil im Berufungsverfahren warten. Der Kardinal habe seine Unschuld erklärt und das Recht, sich bis zur letzten Instanz zu verteidigen, erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti am 26.02.2019 in Rom.
Missbrauchsvorwürfe bestehen schon seit Jahren
Gegen Pell gibt es bereits seit Jahren verschiedene Missbrauchsvorwürfe. Die Fälle, wegen denen er nun verurteilt wurde, reichen bis in die Jahre 1996/97 zurück. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinerzeit nach einem Sonntagsgottesdienst in der Kathedrale der australischen Stadt einen 13-jährigen Jungen zum Oral-Sex zwang und einen anderen ebenfalls sexuell belästigte. Einige Monate später bedrängte er demnach eines der beiden Kinder erneut.
Strafmaß steht noch nicht fest
Die Jungen waren damals Schüler des renommierten St Kevin's College in Melbourne. Einer der beiden starb 2014 an einer Überdosis Heroin. Der andere ging nach vielen Jahren des Schweigens schließlich 2015 zur Polizei und sagte nun auch im Prozess aus. Zuvor war ein erstes Verfahren geplatzt, weil sich die Geschworenen nicht einigen konnten. Pell hatte die Entscheidung im Dezember 2018 ohne sichtliche Regung zur Kenntnis genommen. Selbst dazu geäußert hat er sich nie. Die Beratungen über das genaue Strafmaß werden am 27.02.2019 beginnen. Pell muss dazu persönlich erscheinen.