Kindesentführungen: Deutschland an dritter Stelle

Kindesentführung ist ein Thema, das Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit zwischen der Steakhouse-Ketten-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann in aller Munde war. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz die Zahlen für 2023 veröffentlicht und meldet 527 neue Fälle nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. 

In 83% der Fälle (437 Verfahren) habe es sich um Verfahren auf Rückführung eines Kindes und in 17% um Umgangsverfahren gehandelt. Deutschland ist nach Angaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) der Staat mit den drittmeisten Fällen im Rahmen des Übereinkommens weltweit. Noch mehr Fälle verzeichneten nur die USA und Groß-Britannien. Entziehender Elternteil seien ganz überwiegend die Mütter.

Bei den 437 Rückführungsverfahren waren laut BfJ am häufigsten Kinder aus der Ukraine betroffen (43 Fälle), auf den Plätzen folgen die Türkei (38) und Polen (35). In 236 der 437 Verfahren wurden Kinder aus Deutschland in einen anderen Vertragsstaat gebracht. An der Spitze liegt hier die Türkei mit 29 Fällen. In den übrigen 201 Fällen wurden Kinder von einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland gebracht, vorne liegt hier die Ukraine mit 33 Fällen, dahinter folgt Polen mit 17 Fällen.

Das BfJ ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. In dieser Funktion unterstützt es Betroffene kostenfrei bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückführung widerrechtlich entzogener oder zurückgehaltener Kinder. Es übernimmt dabei eine Mittlerfunktion zwischen dem In- und dem Ausland. Die Beteiligung des BfJ ist allerdings nicht zwingend. Es könnten daher auch keine Gesamtzahlen zu grenzüberscheitenden Kindesentziehungen genannt werden, so das Amt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. März 2024.

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