Geplante Formulierung im Grundgesetz
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudioss ist eine Erweiterung von Art. 6 GG, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Formulierung geplant: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Union zunächst gegen vorgelegten Entwurf
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Lambrechts lag lange vor. Diesen hatte die Union aber als zu weitgehend abgelehnt. Politiker von CDU und CSU hatten Befürchtungen vor zu starken Eingriffen des Staates in die Familien geäußert.
Vorhaben noch nicht in trockenen Tüchern
Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte sich dem ARD-Bericht zufolge bereits vor Weihnachten auf die neue Formulierung geeinigt. In Regierungskreisen wurde bestätigt, dass es am 12.01.2021 noch ein abschließendes Treffen der zuständigen Fachpolitiker geben solle. Sicher ist das Vorhaben damit aber noch nicht. Um die Verfassung zu ändern, braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, damit auch die Zustimmung von Oppositionsparteien. Grüne und Linke hatten bereits deutlich gemacht, dass sie auf starken Formulierungen in der Verfassung zu Gunsten der Kinder bestehen. Die FDP hatte dagegen ähnliche Bedenken wie die Union geäußert.
Kinderschutzverbände fordern Umsetzung seit langem
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird von Kinderschutzverbänden seit Jahren gefordert. Durch die Festschreibung in der Verfassung, so argumentieren die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden, etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.