Kinderehen soll es nicht mehr geben - Bundesrat billigt Gesetzespläne

Ehen Minderjähriger soll es in Deutschland künftig nicht mehr geben. Der Bundesrat billigte am 07.07.2017 einen Gesetzentwurf, wonach das Mindestalter für Trauungen in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein.

Gerichtliche Aufhebung

Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden - und auch dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

Erhöhte Zuwanderung ließ Zahl der Kinderehen in Deutschland steigen

In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der großen Zuwanderung von Migranten und Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu - auf 1475 Ende Juli 2016. Experten warnen vor großen Risiken für jung verheiratete Mädchen - wie erzwungene Schulabbrüche, Gewalt oder frühe Schwangerschaften.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).

Mehr zum Thema