Schles­wig-Hol­stein schlägt Kom­pro­miss­mo­dell bei Grund­steu­er-Re­form vor

In die zähen Ver­hand­lun­gen von Bund und Län­dern über eine Re­form der Grund­steu­er hat Schles­wig-Hol­stein einen neuen Kom­pro­miss­vor­schlag ein­ge­bracht. Das Mo­dell ver­bin­det Flä­chen- und Wert­kom­po­nen­ten. "Unser Mo­dell ist ge­rech­ter als ein ein­fa­ches Flä­chen­mo­dell und auf der an­de­ren Seite ist es ein­fa­cher und pra­xis­taug­li­cher als der bis­he­ri­ge Vor­schlag des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters", sagte Fi­nanz­mi­nis­te­rin Mo­ni­ka Hein­old (Grüne) am 18.01.2019  in Kiel. In Deutsch­land geht es um 14 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich, in Schles­wig-Hol­stein um 450 Mil­lio­nen Euro.

Zeit für Re­form drängt

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Re­form ver­langt, weil die bis­he­ri­gen Be­mes­sungs­grund­la­gen ver­al­tet sind (GewA 2018, 295). Um diese, wie vor­ge­ge­ben, noch 2019 be­schlie­ßen zu kön­nen, wird eine bal­di­ge Lö­sung be­nö­tigt.

Misch­form aus Flä­chen- und Wert­mo­dell

Das Kie­ler Mo­dell sieht die Flä­che des Grund­stücks und des Ge­bäu­des als Be­rech­nungs­grund­la­ge vor. Der Bür­ger soll au­ßer­dem nur das Bau­jahr an­ge­ben müs­sen. Den Wert be­rück­sich­tigt das Mo­dell nicht auf Basis des Bo­den­richt­werts ein­zel­ner Grund­stü­cke. Es zieht viel­mehr den mitt­le­ren Wert für einen Ort heran. Wenn es dort zwi­schen ein­zel­nen Lagen er­heb­li­che Ab­wei­chun­gen gibt, wird der Ort für die Be­rech­nung in Zonen ein­ge­teilt, in denen der Wert nicht mehr als 30% von­ein­an­der ab­weicht. Auch bei Ein­be­zie­hung von Mie­ten ist der An­satz pau­schal, um den Ver­wal­tungs­auf­wand zu be­gren­zen.

Wert­mo­dell vor allem wegen Ver­wal­tungs­auf­wands in der Kri­tik

Gegen das von Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) vor­ge­schla­ge­ne wert­ab­hän­gi­ge Mo­dell war mas­si­ver Wi­der­stand auf­ge­kom­men, be­son­ders wegen des Ver­wal­tungs­auf­wands. Ein Ge­gen­mo­dell ori­en­tiert sich an der Flä­che.

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2019 (dpa).

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