In die zähen Verhandlungen von Bund und Ländern über eine Reform der Grundsteuer hat Schleswig-Holstein einen neuen Kompromissvorschlag eingebracht. Das Modell verbindet Flächen- und Wertkomponenten. "Unser Modell ist gerechter als ein einfaches Flächenmodell und auf der anderen Seite ist es einfacher und praxistauglicher als der bisherige Vorschlag des Bundesfinanzministers", sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am 18.01.2019 in Kiel. In Deutschland geht es um 14 Milliarden Euro jährlich, in Schleswig-Holstein um 450 Millionen Euro.
Zeit für Reform drängt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform verlangt, weil die bisherigen Bemessungsgrundlagen veraltet sind (GewA 2018, 295). Um diese, wie vorgegeben, noch 2019 beschließen zu können, wird eine baldige Lösung benötigt.
Mischform aus Flächen- und Wertmodell
Das Kieler Modell sieht die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes als Berechnungsgrundlage vor. Der Bürger soll außerdem nur das Baujahr angeben müssen. Den Wert berücksichtigt das Modell nicht auf Basis des Bodenrichtwerts einzelner Grundstücke. Es zieht vielmehr den mittleren Wert für einen Ort heran. Wenn es dort zwischen einzelnen Lagen erhebliche Abweichungen gibt, wird der Ort für die Berechnung in Zonen eingeteilt, in denen der Wert nicht mehr als 30% voneinander abweicht. Auch bei Einbeziehung von Mieten ist der Ansatz pauschal, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Wertmodell vor allem wegen Verwaltungsaufwands in der Kritik
Gegen das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagene wertabhängige Modell war massiver Widerstand aufgekommen, besonders wegen des Verwaltungsaufwands. Ein Gegenmodell orientiert sich an der Fläche.
Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2019 (dpa).
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BVerfG, Grundsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitsbewertung, Aussetzen, Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes, GewA 2018, 295
Esser, Bundesverfassungsgericht urteilt zur Grundsteuer-Bemessungsgrundlage, WPg 2018, 728
BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, DStR 2018, 791
Löhr, Beschlussmodell der Länderfinanzminister zur Grundsteuerreform: Der große Wurf?, DStR 2016, 1497
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