KI in der Justiz: Forschungsprojekt will Einsatzmöglichkeiten ausloten

Künstliche Intelligenz – ihr Einsatz birgt Chancen und Risiken. Was das für die Justiz bedeutet und wo und wie KI im Rechtswesen eingesetzt werden kann, lotet jetzt ein Forschungsverbund unter Leitung der TU Braunschweig aus. 

Sieben Universitäten, darunter eine aus den USA, sind an dem Förderprojekt mit dem sperrigen Namen "Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems" beteiligt, das die wesentlich weniger sperrige Abkürzung TITAN trägt. Zunächst im Fokus der Wissenschaftler: Der Einsatz großer Sprachmodelle, sogenannter Large Language Models (LLM), im Justizwesen.

KI-Systeme wie ChatGPT würden auch heute schon in der Justiz genutzt, allerdings nur vereinzelt und weitgehend unkoordiniert, beschreibt die TU Braunschweig den Status Quo. Das neue Förderprojekt solle dazu beitragen, den Umgang mit lernender Software zu systematisieren. Gleichzeitig wollen die Experten untersuchen, "ob künstliche Intelligenz Funktionen im Justizsystem effizient erfüllen kann, sodass Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat gestärkt werden", so Anne Paschke vom Institut für Rechtswissenschaften der TU Braunschweig, die das Projekt wissenschaftlich leitet. Eine wesentliche Voraussetzung sei die Akzeptanz seitens Justizangehöriger, der Anwaltschaft sowie der Rechtspflege.

Für den effizienten Einsatz von KI-Systemen sollen konkrete Felder im Justizsystem identifiziert werden, in denen Softwaretechnologien den Menschen zielgenau unterstützen und entlasten können. Dabei gelte es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Einsatzszenarien zu definieren und sicherzustellen, so die TU Braunschweig. Aber auch zentrale psychologische Fragen, etwa der Vertrauenswürdigkeit, der Gestaltung von Arbeits- und Veränderungsprozessen und der gefühlten Verantwortlichkeit der einzelnen Akteure und Akteurinnen, sollen geklärt werden.

Dafür sorgen soll ein Team von Forschern und Forscherinnen unterschiedlicher Fachdisziplinen: Rechtsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und Rechtstheorie. Auch Sichtweisen externer Stakeholder wollen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen einholen und "einen Blick aus internationaler Perspektive wagen". Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt. Es wird von der Daimler und Benz Stiftung mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert.

Redaktion beck-aktuell, bw, 20. Februar 2025.

Mehr zum Thema