KG: Nährwert-Deklaration auf Nimm2-Verpackung unzulässig

Das Kammergericht hat die vom Süßwarenhersteller Storck auf der Verpackung von "nimm2" Orangen- und Zitronenbonbons abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen für unzulässig erachtet (Beschluss vom 05.09.2019, Az.: 5 U 2/19). Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 04.12.2019 mit. Die Deklaration der Vitamine und Nährwerte in zwei parallel angeordneten Tabellen, wobei die Vitaminangaben in der linken, zuvörderst ins Auge springenden Tabelle aufgeführt seien, verstoße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und begründe eine erhebliche Gefahr der Verbraucherirreführung, so das KG.

Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung

Die in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegte Reihenfolge der Nährwert- und Vitaminangaben sei bindend, so das KG laut vzbv. Danach müssten die Pflichtangaben bezüglich Fett und Zucker zuerst erfolgen. Hier würden hingegen zuerst die Vitaminangaben gemacht, da diese in der linken und die Nährwertangaben in der rechten Tabelle aufgeführt seien, so dass die Aufmerksamkeit der Verbraucher vor allem auf die Vitamine in der linken Tabelle gelenkt werde, während die Pflichtangaben zu den Nährwerten in den Hintergrund gerieten. Denn die Leserichtung sei in Europa von links nach rechts. Die Gestaltung der Produktaufmachung spreche dafür, dass der Hersteller genau dies beabsichtigt habe. Ein anderer Grund, von der vorgeschriebenen Reihenfolge abzuweichen, sei nicht erkennbar.

vzbv fordert verpflichtende Kennzeichnung

Der vzbv fordert die verpflichtende Einführung einer leicht verständlichen Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben. Der Nutri-Score, den die Bundesregierung ab 2020 einzuführen wolle, sei EU-rechtlich lediglich auf freiwilliger Basis möglich. Der vzbv fordert Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) deshalb auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Nutri-Score so schnell wie möglich europäisch verpflichtend eingeführt wird.

KG, Beschluss vom 05.12.2019 - 5 U 2/19

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2019.

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