Tat akribisch vorbereitet
"Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet", sagte der Vorsitzende Richter Olas Arnoldi bei der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.
Zwei Schüsse mit Schalldämpfer-Pistole
Nach Überzeugung des KG hat sich der 56-Jährige am 23.08.2019 auf einem Fahrrad in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten von hinten dem Georgier genähert. Aus nächster Nähe habe er auf den 40-Jährigen zunächst zwei Schüsse mit einer Schalldämpfer-Pistole abgegeben. Als das Opfer am Boden lag, schoss er ihm demnach in den Hinterkopf. Der Mann, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte und von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden war, starb am Tatort.
Täter ist Offizier russischen Inlandsgeheimdienstes
Nach Überzeugung der Richter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Für die Tat in Berlin soll er eine Scheinidentität bekommen haben.
Getöteter als Staatsfeind betrachtet
Der Getötete sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen "Banditen" und "Mörder" genannt, dessen Auslieferung Moskau von den deutschen Behörden immer wieder erfolglos verlangt habe.
Täter bestreitet Verbindung zu Geheimdienst
Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des
Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei
50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und
dem Geheimdienst FSB bestritt er.
Auswirkungen auf deutsch-russische Beziehungen
Das Urteil könnte die deutsch-russischen Beziehungen kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) erschüttern. Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt vor zwei Jahren die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf. Hinzu kommt, dass Russlands Botschafter in Deutschland das Urteil als "nicht objektiv" kritisiert. Es handele sich um "eine politisch motivierte Entscheidung, die die ohnehin nicht einfachen russisch-deutschen Beziehungen weiter ernsthaft belastet."