Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, hatte mit einem Eilantrag das Kammergericht angerufen (Beschluss vom 15.11.2023 - 10 W 184/23). Dieses untersagte Reichelt, seine in einem Post aus dem August bei X (früher Twitter) getätigte Behauptung weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Post zu Entwicklungshilfen für Taliban sei eine "unwahre Tatsachenbehauptung", befand das KG am Mittwoch.
Die Äußerung sei geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise des Bundesministeriums und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen. Damit änderte das KG einen Beschluss des Landgerichts Berlin von Anfang Oktober ab. Dieses hatte die angegriffene Äußerung Reichelts als eine zulässige Meinungsäußerung gewertet und den Antrag der Bundesministerin abgewiesen.