IS-Mitglieder zum Flughafen chauffiert: KG verwarnt 25-Jährigen

Er hatte als Jugendlicher zweimal potenzielle IS-Kämpfer zum Flughafen gefahren. Am Dienstag hat das KG den heute 25-Jährigen nun – unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland – schuldig gesprochen. Allerdings hielt es eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht für ausreichend.

Zusätzlich muss der junge Mann 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Berliner Verein zahlen (Urteil vom 23.01.2024 – 1 St 2/23). Er war laut Gericht als Jugendlicher in die Berliner salafistische Szene hineingerutscht und hatte in den Jahren 2016/2017 bei zwei Gelegenheiten insgesamt sechs gleichaltrige Männer zum Berliner Flughafen gefahren. Die Männer wollten sich in Syrien der Terrororganisation "Islamischer Staat" anschließen und für diesen kämpfen, was der 25-Jährige laut KG auch gewusst hat. Allerdings waren nur die Männer der ersten Fahrt auch tatsächlich in Syrien angekommen, die anderen hingegen in der Türkei inhaftiert und verurteilt worden.

Das KG wertete beide Fahrten als Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), davon in einem Fall in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a StGB). Wegen des jungen Alters des Angeklagten bei den Taten kam Jugendstrafrecht zur Anwendung, das auch eine Verwarnung gemäß § 14 JGG vorsieht.

Der Angeklagte habe sich schon vor Jahren aus seinem früheren Salafisten-Umfeld gelöst und die Tatvorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren eingeräumt, begründete das Gericht das milde Urteil und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte dagegen eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Redaktion beck-aktuell, gk, 24. Januar 2024.