Haftstrafe für Beteiligung an Entführung eines Vietnamesen aus Berlin

Wegen seiner Mitwirkung an der Entführung des vietnamesischen Staatsangehörigen Xuan Thanh Trinh und dessen Geliebter aus Berlin im Rahmen einer vietnamesischen Geheimdienstoperation muss ein weiterer Mann in Haft. Das Kammergericht hat einen 32-jährigen Vietnamesen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wurde aufrechterhalten.

Entführungsopfer hatte in Deutschland um Asyl nachgesucht

Das spätere Entführungsopfer Xuan Thanh Trinh – ein in Ungnade gefallener ehemaliger Funktionär der kommunistischen Partei Vietnams und ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines staatlichen Bauunternehmens – war 2016 aus Angst vor seiner Inhaftierung nach Deutschland geflüchtet und hatte hier erfolgreich Asyl beantragt. In seinem Heimatland wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen angeblicher Wirtschaftsstraftaten gegen ihn geführt. Nach den Feststellungen des KG sind die Vorwürfe politisch motiviert gewesen.

Mitwirkung des Angeklagten bereits im Vorfeld der Entführung

Nach Überzeugung des KG hat der Angeklagte bereits im Vorfeld der Entführung an der Tat mitgewirkt. Unter anderem habe er ein für die Observierung der späteren Entführungsopfer genutztes Fahrzeug von Prag nach Berlin verbracht. Am Vormittag des 23.07.2017 seien Xuan Thanh Trinh und seine Begleiterin – die sich im Tatzeitpunkt auf einem Spaziergang am Rand des Tiergartens befunden hätten – von mehreren Tatbeteiligten umringt und gewaltsam in ein von dem Angeklagten gesteuertes Fahrzeug gezerrt worden. Von dort seien die Entführungsopfer direkt zur vietnamesischen Botschaft in Berlin verbracht worden. Xuan Thanh Trinh sei später von der vietnamesischen Botschaft in Berlin über Bratislava und Moskau nach Vietnam verbracht worden, wo er zwischenzeitlich zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Der Angeklagte sei an der Verbringung des Entführungsopfers nach Bratislava wiederum als Fahrer beteiligt gewesen.

Wichtige Funktion des Angeklagten für Tat

Bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, so das KG, dass der Angeklagte bei der Tat eine gewichtige Rolle eingenommen habe. Die Beteiligung externer, nicht dem Geheimdienst angehöriger Personen sei erforderlich gewesen, um die Beteiligung der vietnamesischen Botschaft und des vietnamesischen Geheimdienstes an dem Geschehen zu verschleiern. Ausgangspunkt für die Ermittlungen sei ein Augenzeuge der Entführung gewesen, dem es gelungen sei, ein Foto von dem Kennzeichen des Tatfahrzeugs zu fertigen. Die Beziehungen Deutschlands zu Vietnam seien durch diese Tat bis heute nachhaltig erschüttert. Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt, die Verteidigung des Angeklagten hat auf Freispruch plädiert. Es war das zweite Urteil, das im Zusammenhang mit der Entführung des vietnamesischen Geschäftsmanns und seiner Begleiterin ergangen ist. Das KG hatte bereits am 25.07.2018 einen Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2023.