Urteil noch nicht rechtskräftig
Das KG schloss sich mit seiner Entscheidung in weiten Teilen dem Urteil der Vorinstanz am Landgericht Berlin an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Viele Klauseln schon nicht mehr aktuell
Eine Facebook-Sprecherin verwies darauf, dass das Netzwerk unabhängig von diesem Verfahren seine Geschäftsbedingungen und Datenrichtlinie im Frühjahr 2018 "umfassend überarbeitet" habe. "In seiner Pressemitteilung verweist der vzbv auf mehrere Klauseln und Einstellungen, die in dieser Form schon längst nicht mehr existieren, aber in einem seit 2015 anhängigen Verfahren formal nach wie vor zur Entscheidung standen."
vzbv hatte 26 Verstöße beanstandet
Die Verbraucherschützer hatte insgesamt 26 Verstöße beanstandet. Dabei ging es unter anderen um den Ortungsdienst, der im Facebook-Chat als Voreinstellung aktiviert war. Diese Voreinstellung hatte Facebook ebenfalls vor dem KG-Urteil geändert.
Slogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" ist zulässig
In einigen Punkten konnten sich die Verbraucherschützer mit ihren Auffassungen nicht durchsetzen: So billigte das KG den Slogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" als zulässig. Der Verband hatte die Werbung als irreführend kritisiert, da Verbraucher die Facebook-Nutzung indirekt mit ihren Daten zahlen müssten, mit denen Facebook seinen Gewinn erzielt. Nach Auffassung des KG bezieht sich die Werbung jedoch nur darauf, dass die Dienste ohne Geldzahlungen oder andere Vermögenseinbußen genutzt werden können.