ARD-Live-Wahlsendung durfte nicht bei Bild gezeigt werden

Der private TV-Sender Bild hätte am Abend der Bundestagswahl keine Live-Ausschnitte einer zeitgleich laufenden ARD-Wahlsendung ausstrahlen dürfen. Dies stellt das Kammergericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren klar. Es habe der ARD mit seiner Entscheidung mehr Ansprüche zugesprochen, so das KG, als dies die Vorinstanz getan hatte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

Weitreichende Unterlassungsansprüche zuerkannt

Die Richter erkannten nicht nur Unterlassungsansprüche für die Übernahme des Live-Ausschnitts an, in dem die ARD-Prognose und die erste Hochrechnung zur Bundestagswahl enthalten war, sondern darüber hinaus auch für ein Interview mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Die Richter argumentierten, dass es zumutbar gewesen sei, das Interview zunächst auszuwerten, über Kernaussagen zu berichten und dabei nur Teile zu zeigen.

Ohne Absprachen TV-Programm zur Wahl teilweise übernommen

Der TV-Sender Bild des Konzerns Axel Springer hatte am Tag der Bundestagswahl am 26.09.2021 von ARD und ZDF mehrere Teile des TV-Programms zur Wahl übernommen. Vorab hatte es dazu keine Absprachen gegeben.

KG folgt ARD nicht in allen Punkten

Das KG folgte zugleich nicht allen Punkten, die die ARD bemängelt hatte. Dabei ging es speziell um wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Auch "Bild" hatte Berufung eingelegt, diese blieb aber erfolglos.

"Bild" kann Entscheidung teilweise nicht "nachvollziehen"

Ein "Bild"-Sprecher teilte auf Anfrage mit: "Wir freuen uns, dass das KG Berlin in seinem Urteil bestätigt hat, dass die Übernahme eines ARD-Interviews mit dem damaligen Generalsekretär der CDU von BILD TV in der Wahlnacht kein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt." Nicht nachvollziehen könne man dagegen die Auffassung, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei.

"Bild" prüft Rechtsmittel

Man prüfe die Einlegung von Rechtsmitteln, so der "Bild"-Sprecher. Mit der Entscheidung leiste das Gericht "gerade angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden." Die ARD sprach ihrerseits von einem Erfolg vor Gericht.

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2022 (dpa).